Brandschutz - Arbeitssicherheit Jung

Büro für Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Brandschutzbeauftragte




Nach einigen gesetzlichen Bestimmungen ist ein Brandschutzbeauftragter in einem Betrieb erforderlich.
Der Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich.
Er ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen insbesondere auch instand gehalten werden, damit der Entstehung von Bränden vorgebeugt wird.

Gebäude und Anlagen können nach einem Brand mit mehr oder weniger großem Aufwand
instandgesetzt, zerstörte Betriebsmittel neu beschafft werden. Der Verlust von menschlichem Leben und die Beeinträchtigung der Gesundheit durch den Brand und seine Nebenwirkungen wiegen dagegen ungleich schwerer als der Sachschaden.

Durch diese vielfältigen und speziellen Aufgaben des Brandschutzes ist es für jedes Unternehmen zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen.

Gerade der betriebliche Brandschutz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Bränden.
Er kann eine kostengünstige Art des Brandschutzes darstellen. Der Brandschutzbeauftragte muss kein Betriebsangehöriger sein.




Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

  • Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A, B und C
  • Alarmpläne
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes
  • Beratung bei Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Betriebsbegehungen, Mängelerfassung und -auswertung
  • Brandlast, Brandbelastung und Brandgefahren


Wir besitzen die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten.
Wir erfüllen die Vorgaben nach der Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)
sowie den Inhalten der berufsgenossenschaftlichen Information "BGI 560" "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz".

Interesse?

Sie haben Interesse, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir unterbreiten Ihnen nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen ein Angebot.




BRANDSCHUTZHELFER AUSBILDUNG

Sicherheit am Arbeitsplatz hat für Sie als Unternehmer oberste Priorität – dazu gehört auch die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzauflagen.

Mit der ASR A2.2 treten neue Regelungen für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes in Kraft, die Sie als Unternehmer rechtlich verpflichten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu bestellen.

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam das passende Konzept für den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Betrieb – technisch und organisatorisch. Dazu gehört eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Grundlage wird festgelegt, wie viele Ihrer Mitarbeiter/innen die Aufgaben eines Brandschutzhelfers übernehmen sollen.

Selbst bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2, zum Beispiel in Bürogebäuden, ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten mit Brandschutzhelferausbildung nach der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr unbedingt ausreichend, so dass Sie nachhaltig unternehmerisch geschützt sind, wenn Sie sich die Mühe machen, die geforderte Gefährdungsbeurteilung rechtskonform zu erstellen. Davon profitieren nicht nur Sie als Unternehmer, sondern durch die Sensibilisierung für Brandschutz und Evakuierung auch Ihre Mitarbeiter.

Rechtliche Regelungen:
Diese rechtlichen Regelungen schreiben die Pflicht zur Bestellung und Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer durch den Unternehmer verbindlich vor:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 10 Abs. 2)
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
Welche technischen Regeln für Arbeitsstätten in Ihrem Betrieb eingehalten werden müssen, welche Maßnahmen gegen Brände perfekt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und welche Pflichten und Aufgaben ein Brandschutzhelfer zu erfüllen hat, erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter zuverlässig von uns. Bei einer Betriebsbegehung werden wir gemeinsam mit Ihnen die rechtlich erforderlichen notwendigen Schutzmaßnahmen erarbeiten.

WIR SCHULEN IHRE BRANDSCHUTZHELFER
Brandschutzhelfer-Ausbildung durch Arbeitssicherheit Jung:

vorschriftsgemäß nach DGUV Information 205-023
Dauer: 3 – 4 Stunden
Teilnehmerzahl: 6 – 10 Mitarbeiter

Kleingruppen
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Inhalte unseres Brandschutzhelfer-Lehrgangs am Effektivsten in kleineren Gruppen vermittelt werden können. Im Interesse unseres hohen Qualitätsstandards schulen wir Ihre betrieblichen Brandschutzhelfer in Kleingruppen von 6 bis maximal 10 Mitarbeitern je Lehrgang.

Konzept Inhouse Schulung
Eine Brandschutzhelfer Ausbildung im Betrieb bietet eine Reihe praktischer und pädagogischer Vorteile: So können wir Ihre Mitarbeiter vor Ort anschaulich und individuell in alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten einweisen. Der Lerneffekt bei einer Brandschutzhelfer-Ausbildung inhouse ist erfahrungsgemäß nachhaltiger und die rasche Umsetzung kann im Ernstfall Leben retten.

Zeitlicher Rahmen
Wir haben den Lernstoff in unserem Brandschutzhelfer-Lehrgang so weit wie möglich komprimiert, um die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter nicht übermäßig zu binden. Dennoch liegen wir mit unseren zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben über der DGUV Information 205-203, damit wir die unserer Meinung nach notwendigen pädagogischen Maßnahmen ergreifen können.

Der Ablauf der Brandschutzhelfer Ausbildung:
Theoretische Grundlagen (etwa 2 Stunden)
Begehung der Betriebsstätte zusammen mit den Teilnehmern unter Einweisung in die betrieblichen Brandschutzeinrichtungen und alle Flucht-und Rettungswege.

Praktische Löschübungen mit unserem umweltfreundlichen Firetrainer (kein behördliches Genehmigungsverfahren erforderlich). Simulation Ernstfall: brennender Mülleimer, brennender Bildschirm und Flächenbrand.

Ihr Einsatz:
• motivierte Teilnehmer, die gerne die Brandschutzhelfer-Aufgaben in Ihrem Betrieb übernehmen möchten
• einen geeigneten Raum für die Theoriemodule der Brandschutzhelfer-Ausbildung
• eine Freifläche von ca. 12 x 12 Metern auf Privatgelände für die praktische Löschübung (ohne Brandlasten)
• wenn möglich einen Pkw-Stellplatz in der Nähe der Freifläche für die Löschübung

Unser Einsatz:
• alle erforderlichen Brandschutzhelfer-Ausbildungsunterlagen
• sämtliches Zubehör für den theoretischen Unterricht wie Beamer, Leinwand, Laptop
• alle für den praktischen Ausbildungsteil notwendigen technischen Geräte und Zubehör

Ihre Vorteile:
• Schulung durch einen erfahrenen Dozenten
• alle Vorteile einer Inhouse-Schulung
• keine Anfahrtszeiten der Teilnehmer
• zeitsparende kompakte Schulung
• Begehung/Einweisung vor Ort
• Individuelles und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Lehrgangskonzept
• Zertifikat/Brandschutzhelfer-Bescheinigung für jeden Teilnehmer

Bei der Bestimmung der Intervalle müssen die betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden, so kann die Auffrischung für Brandschutzhelfer in kleineren Unternehmen nach spätestens bis zu fünf Jahren erfolgen.

In größeren Unternehmen oder Betrieben mit hohen Brandlasten oder zusätzlichen Gefährdungen ist eine Auffrischung  der Brandschutzhelfer-Ausbildung deutlich früher erforderlich. Es dürfen jedoch nicht weniger Brandschutzhelfer vor Ort beschäftigt sein, als es die Gefährdungsbeurteilung vorsieht.
Interesse?

Sie haben Interesse, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir unterbreiten Ihnen nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen ein Angebot.





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Arbeitssicherheit Jung
Büro für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Stefan Jung
Egenhausener Str. 10
91567 Herrieden
Telefon: 09825 / 923 836
Telefax: 09825 / 923 837
Homepage: www.arbeitssicherheit-jung.de

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