Leiterprüfung - Arbeitssicherheit Jung

Büro für Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Prüfung von Leitern




Wann / wie oft?

Leitern und Tritte müssen laut § 3 Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 regelmäßig geprüft werden.

Der Prüfintervall richtet sich nach den Betriebsverhältnissen. Es wird jedoch eine jährliche Prüfung empfohlen.

Dokumentation

Für jede geprüfte Leiter wird ein Leiter-Kontrollblatt angelegt und bei positivem
Prüfergebnis wird die Leiter mit einer entsprechenden Prüfplakette versehen.

                                

Interesse?

Sie haben Interesse, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir unterbreiten Ihnen nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen ein Angebot.




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Arbeitssicherheit Jung
Büro für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Stefan Jung
Egenhausener Str. 10
91567 Herrieden
Telefon: 09825 / 923 836
Telefax: 09825 / 923 837
Homepage: www.arbeitssicherheit-jung.de

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